Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER E-DOX AG FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE-PAKETE

INHALTSVERZEICHNIS

1. Geltungsbereich

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

4. Vergütung

5. Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen des Anbieters

6. Rechte des Kunden bei Leistungsstörung

7. Haftung

8. Datenschutz, Datenverarbeitung im Auftrag, Geheimhaltung

9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

10. Sonstiges


1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Sämtliche Leistungen der e-dox AG, Maximilianallee 2, 04129 Leipzig, (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den hierzu zwischen der e-dox AG und dem Kunden geschlossenen Einzelvereinbarungen (nachfolgend „Paketbuchungen“/). Kunde ist der im Nutzungsvertrag bezeichnete Vertragspartner des Anbieters.

1.2 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen je-derzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Anbieter wird den Kunden über eine Änderung der Nutzungsbedingungen spätestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail an die vom Kunden in seinem Kun-denkonto hinterlegte E-Mail-Adresse in Kenntnis setzen. Sofern das zwischen dem je-weiligen Kunden und dem Anbieter bestehende Vertragsverhältnis von der Änderung betroffen ist, hat der Kunden das Recht, den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Der Anbieter wird den widerspruchsberechtigten Kunden in der E-Mail, die die Änderungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.


2. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG

2.1 Service-Pakete

(1) Die einzelnen Servicepakete, die verschiedene Applikationen für Xerox-Multifunktionsgeräte enthalten können, umfassen die in der Produkt- und Preisliste detailliert beschriebenen auf der Website https://www.e-dev.services aufgelisteten Funktionen und die darin enthaltenen Dienstleistungen.

(2) In der Produkt- und Preisliste werden folgende Service-Pakete beschrieben:

– RENT-A-DEV Starter
Entwicklungsleistungen durch zertifizierte Softwareentwickler begrenzt auf 30 Personenstunden pro Jahr. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation.

– RENT-A-DEV S
Entwicklungsleistungen durch zertifizierte Softwareentwickler begrenzt auf 60 Personenstunden pro Jahr. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation.

– RENT-A-DEV M
Entwicklungsleistungen durch zertifizierte Softwareentwickler begrenzt auf 120 Personenstunden pro Jahr. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation und Telefon.

– RENT-A-DEV L
Entwicklungsleistungen durch zertifizierte Softwareentwickler begrenzt auf 240 Personenstunden pro Jahr. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation, Chat und Telefon. Anspruch auf dedizierten Entwickler für alle Projekte.

– Book2Go App
Bereitstellung und Hosting in der public cloud sowie Download und Lizensierung der Book2Go App für die gewählte Anzahl an Xerox Geräten. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation.

– Convert2PDF App
Bereitstellung des Convert2PDF App Backends zum Download und Lizensierung der Convert2PDF App für die gewählte Anzahl an Xerox Geräten.  Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation.

2.2 Entwicklerstunden

(1) Hinsichtlich des vorgegebenen Kontingents an Entwicklerstunden in der Produkt- und Preisliste auf der Website https://www.e-dev.services ist von dem Anbieter nur die Erbringung der vertraglich festgelegten Anzahl an Entwicklungsstunden zur individuellen Entwicklung einer branchenüblichen Applikation geschuldet. Der Entwicklungserfolg der jeweiligen Applikation ist nicht geschuldet.

(2) Die Entwicklungsstunden sind vom Kunden frei abrufbar. Über den aktuellen Stand seines Guthabens kann sich der Kunden jederzeit über sein auf der Internetseite des Anbieters unter https://www.e-dev.services angelegtes Kundenkonto informieren.

(3) Ist das Zeitkontingent aufgebraucht, wird der Vertragspartner hierüber rechtzeitig von dem Anbieter per E-Mail informiert. Das Hinzubuchen weiterer Entwicklungsstunden ist jederzeit durch den Vertragspartner über dessen Kundenkonto unter https://www.e-dev.services möglich.

2.3 Exklusive Applikations-Entwicklung

(1) Wünscht der Kunde eine exklusive Nutzung (gemäß §5.3) der zu entwickelnden Applikation, ist dies vor Übermittlung der Anforderungen mittels einer Individu-alvereinbarung zu vereinbaren.

(2) Der Kunde erhält für die exklusive Applikations-Entwicklung ein separates Angebot für einen Projektauftrag. Die Produkt- und Preisliste gilt in diesem Fall nicht.

2.4 Wartungsarbeiten

(1) Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der fortlaufende Betrieb einer Applikation aufgrund der Schnelllebigkeit im Bereich mobiler Endgeräte und zugehöriger Betriebssysteme sowie aufgrund der Abhängigkeit von Drittkomponenten und externer Webservices regelmäßig einer späteren Anpassung und Fortentwicklung bedarf.

(2) Bestandteil der Service-Pakete ist die Wartung der in den Paketen enthaltenen Applikationen. Diese Wartungsleistungen umfassen:

a) Maßnahmen zur Funktionserhaltung, z.B. Anpassung an geänderte Hardware (z.B. Endgeräte) und Software (z.B. Betriebssystemversionen) sowie Schnittstellen (z.B. zu Drittkomponenten);
b) Maßnahmen zur Störungsbeseitigung, z.B. Korrektur einer fehlerhaften Darstellung, Analyse von „Abstürzen“ bei bestimmten Systemumgebungen (Bugfixes);
c) Kleinere Funktionsverbesserungen, z.B. Optimierung der Geschwindigkeit oder des Speicherverbrauchs, Ergänzung kleinerer Funktionen (Updates).


3. VERTRAGSDAUER UND VERTRAGSBEENDIGUNG

3.1 Es handelt sich bei den Nutzungsverträgen der Service-Pakete um Dauerschuldverhältnisse.

3.2 Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum. Sofern nichts anderes vereinbart, haben Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten und verlängern sich anschließend jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurden.

3.3 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform (Brief oder Telefax) oder der Textform (E-Mail).

3.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.5 Bei Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, sofort den Zugang des Kun-den zu den einzelnen Applikationsanwendungen zu sperren. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Applikation aufzugeben. Sämtliche installierte Kopien hat der Kunde von seinen technischen Geräten vollständig und endgültig zu löschen.


4. VERGÜTUNG

4.1 Für die von dem Anbieter gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringenden Leistungen zahlt der Kunde den jeweiligen in der Produkt- und Preisliste auf der Website https://e-dev.services festgelegten Preis.

4.2 Die Freischaltung der jeweiligen Applikationen aus dem gebuchten Service-Paket erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Bestellprozesses.

4.3 Extra-Kosten für die individuelle Applikations-Entwicklung, die zu den in den Paketen enthaltenen Entwicklerstunden hinzukommen, werden dem Kunden am Ende des Monats als Differenz in Rechnung gestellt. Die Rechnungen am Monatsende haben als Rechnungsdatum den ersten Tag des Folgemonats und entstehen daher aus den nutzungsbasierten Kosten des aktuellen Monats.

4.4 Wenn der Kunde eine exklusive Entwicklung einer Applikation (2.3) begehrt, sind die dafür gesondert zu leistenden Zahlungen in einer zusätzlichen Vereinbarung festzulegen.


5. NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE AN LEISTUNGEN DES ANBIETERS

5.1 Der Kunde erhält hinsichtlich der Applikationen aus den Service-Paketen (2.1) das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, die Applikation inklusive der im Leistungsumfang enthaltenen Updates zu nutzen. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Applikation sowie das Speichern der Applikation im Arbeitsspeicher der technischen Geräte, auf dem die Applikation installiert ist. Darüber hinausgehende Rechte an der Applikation erhält der Kunde nicht.

5.2 An den Dienstleistungsergebnissen der für den Kunden eigens entwickelten Applikationen (2.2), die der Anbieter im Rahmen des Vertrages entwickelt und dem Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke und im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks bei einem Dritten auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Sollte der Kunde eine exklusive Entwicklung einer Applikation (2.3) in Anspruch nehmen, erhält er das ausschließliche Nutzungsrecht, diese bei sich für eigene interne Zwecke auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei einer exklusiven Entwicklung erhält der Kunde darüber hinaus den Quellcode der Applikation und darf diesen für seine eigenen Zwecke weiterentwickeln. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung.

5.4 Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, die Applikationen aus den Service-Paketen (2.1) Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten. Eine unerlaubte Nutzung der Applikation liegt auch dann vor, wenn die-se im Namen oder auf Rechnung eines Dritten genutzt wird, der nicht der Vertragspartner ist. Dies gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Dritte dem Kunden ein Entgelt für die Nutzung bezahlt oder nicht.

5.5 Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch den Anbieter steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen vom Kunden vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgemäß vom Kunden zu erbringenden Handlungen (z.B. Tests) gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde in Verzug mit der Zahlung eines Vergütungsbestandteils gerät, es sei denn, der Zahlungsrückstand ist unwesentlich.

5.6 Der Kunde wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf den Anbieter in oder bei Leistungen unverändert beibehalten. Der Anbieter ist berechtigt, bei seinen Leistungen in geeigneter Weise auf seine Mitwirkung oder Erstellung hinzuweisen. Beispielsweise kann ein solcher Hinweis beim Laden einer Applikation, in der Information zu einer Anwendung, im Code von Applikationen, in der Anbieterkennzeichnung bei Internet-Angeboten, bei App-Stores in der Anwendungsbeschreibung oder im Impressum erfolgen. Die Hinweise auf den Anbieter beinhalten in digitaler Form mindestens den Wortlaut „ ein Projekt der e-dox AG, Leipzig“, einen navigierbaren, sichtbaren Link auf https://e-dev.services und, wenn technisch möglich, ein Logo.


6. RECHTE DES KUNDEN BEI LEISTUNGSSTÖRUNG

6.1 Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an den überlassenen Applikationen im Rahmen seiner mietvertraglichen Instandhaltungspflichten zu beheben.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der Applikationen nach deren Entdeckung unver-züglich schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Bei den auftretenden Störungen erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Der Kunde wird die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse im Rahmen des Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseiti-gung der Störung erforderlichen Informationen an den Anbieter weiterleiten.

6.3 Der Anbieter genügt seiner Pflicht zur Beseitigung der Mängel, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates für die Applikationen zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.

6.4 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtge-währung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie dem Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

6.5 Wird die Dienstleistung (Entwicklerstunden unter 2.2) nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.


7. HAFTUNG

7.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften (a) bei vorsätzlicher und grobfahrlässiger Schadensverursachung; (b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und (d) in dem Umfang einer übernommenen Garantie.

7.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Zwecks des Vertrags ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

7.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.


8. DATENSCHUTZ, DATENVERARBEITUNG IM AUFTRAG, GEHEIMHALTUNG

8.1 Soweit der Anbieter und Mitarbeiter des Anbieters im Rahmen der Zurverfügungstellung der Applikationen (2.1) bzw. hinsichtlich der Entwicklung einer Applikation (2.2) Zugriffe auf personenbezogene Daten des Kunden und/oder dessen Kunden erhalten, verarbeitet der Anbieter diese Daten im Auftrag des Kunden auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe b DS-GVO.

8.2 Für diese Auftragsdatenverarbeitung wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

8.3 Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchführung entstehen, geheim zu halten und ausschließlich für die in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen Zwecke zu verwenden.

8.4 Die Parteien sind verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen.

8.5 Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die den Parteien bei Erhalt bereits bekannt waren, ohne dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet waren, oder die von den Parteien ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt werden. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn die Parteien zur Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet sind.

8.6 Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters gestattet.

8.7 Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.


9. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

9.1 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem Nutzungsvertrag findet – unabhängig vom rechtlichen Grund – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.2 Erfüllungsort ist Leipzig. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist ebenfalls Leipzig.


10. SONSTIGES

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Schriftform-klausel – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Übersendung unterzeichneter Erklärungen per Telefax genügt. Alle anderen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags können, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, per E-Mail an die von den Parteien zu diesem Zweck zu benennenden E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.

10.2 Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für even-tuelle Regelungslücken.

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