{"id":1166,"date":"2018-03-09T09:46:14","date_gmt":"2018-03-09T09:46:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.e-dev.services\/?page_id=1166"},"modified":"2019-12-22T20:37:31","modified_gmt":"2019-12-22T20:37:31","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/e-dev.services\/de\/agbs","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<h1>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER E-DOX AG F\u00dcR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE-PAKETE<\/h1>\n<h2>INHALTSVERZEICHNIS<\/h2>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#1\">1. Geltungsbereich<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#2\">2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#3\">3. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#4\">4. Verg\u00fctung<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#5\">5. Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen des Anbieters<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#6\">6. Rechte des Kunden bei Leistungsst\u00f6rung<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#7\">7. Haftung<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#8\">8. Datenschutz, Datenverarbeitung im Auftrag, Geheimhaltung<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#9\">9. Rechtswahl, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/a><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><a href=\"#10\">10. Sonstiges<\/a><\/h3>\n<hr>\n<h3 id=\"1\">1. GELTUNGSBEREICH<\/h3>\n<p><strong>1.1 <\/strong>S\u00e4mtliche Leistungen der e-dox AG, Maximilianallee 2, 04129 Leipzig, (nachfolgend \u201eAnbieter\u201c) gegen\u00fcber dem Kunden (nachfolgend \u201eKunde\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und den hierzu zwischen der e-dox AG und dem Kunden geschlossenen Einzelvereinbarungen (nachfolgend \u201ePaketbuchungen\u201c\/). Kunde ist der im Nutzungsvertrag bezeichnete Vertragspartner des Anbieters.<\/p>\n<p><strong>1.2<\/strong> Widersprechende, abweichende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.<\/p>\n<p><strong>1.3<\/strong> Der Anbieter beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen je-derzeit und ohne Nennung von Gr\u00fcnden mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu \u00e4ndern. Der Anbieter wird den Kunden \u00fcber eine \u00c4nderung der Nutzungsbedingungen sp\u00e4testens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail an die vom Kunden in seinem Kun-denkonto hinterlegte E-Mail-Adresse in Kenntnis setzen. Sofern das zwischen dem je-weiligen Kunden und dem Anbieter bestehende Vertragsverh\u00e4ltnis von der \u00c4nderung betroffen ist, hat der Kunden das Recht, den \u00c4nderungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die ge\u00e4nderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Der Anbieter wird den widerspruchsberechtigten Kunden in der E-Mail, die die \u00c4nderungen enth\u00e4lt, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"2\">2. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG<\/h3>\n<h4>2.1 Service-Pakete<\/h4>\n<p>(1) Die einzelnen Servicepakete, die verschiedene Applikationen f\u00fcr Xerox-Multifunktionsger\u00e4te enthalten k\u00f6nnen, umfassen die in der Produkt- und Preisliste detailliert beschriebenen auf der Website https:\/\/www.e-dev.services aufgelisteten Funktionen und die darin enthaltenen Dienstleistungen.<\/p>\n<p>(2) In der Produkt- und Preisliste werden folgende Service-Pakete beschrieben:<\/p>\n<p><em><strong>&#8211; RENT-A-DEV Starter<\/strong><\/em><br \/>\nEntwicklungsleistungen durch zertifizierte Softwareentwickler begrenzt auf 30 Personenstunden pro Jahr. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation.<\/p>\n<p><em><strong>&#8211; RENT-A-DEV S<\/strong><\/em><br \/>\nEntwicklungsleistungen durch zertifizierte Softwareentwickler begrenzt auf 60 Personenstunden pro Jahr. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation.<\/p>\n<p><em><strong>&#8211; RENT-A-DEV M<\/strong><\/em><br \/>\nEntwicklungsleistungen durch zertifizierte Softwareentwickler begrenzt auf 120 Personenstunden pro Jahr. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation und Telefon.<\/p>\n<p><em><strong>&#8211; RENT-A-DEV L<\/strong><\/em><br \/>\nEntwicklungsleistungen durch zertifizierte Softwareentwickler begrenzt auf 240 Personenstunden pro Jahr. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation, Chat und Telefon. Anspruch auf dedizierten Entwickler f\u00fcr alle Projekte.<\/p>\n<p><em><strong>&#8211; Book2Go App<\/strong><\/em><br \/>\nBereitstellung und Hosting in der public cloud sowie Download und Lizensierung der Book2Go App f\u00fcr die gew\u00e4hlte Anzahl an Xerox Ger\u00e4ten. Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation.<\/p>\n<p><em><strong>&#8211; Convert2PDF App<\/strong><\/em><br \/>\nBereitstellung des Convert2PDF App Backends zum Download und Lizensierung der Convert2PDF App f\u00fcr die gew\u00e4hlte Anzahl an Xerox Ger\u00e4ten. \u00a0Kostenfreier Support per E-Mail Kommunikation.<\/p>\n<h4>2.2 Entwicklerstunden<\/h4>\n<p>(1) Hinsichtlich des vorgegebenen Kontingents an Entwicklerstunden in der Produkt- und Preisliste auf der Website https:\/\/www.e-dev.services ist von dem Anbieter nur die Erbringung der vertraglich festgelegten Anzahl an Entwicklungsstunden zur individuellen Entwicklung einer branchen\u00fcblichen Applikation geschuldet. Der Entwicklungserfolg der jeweiligen Applikation ist nicht geschuldet.<\/p>\n<p>(2) Die Entwicklungsstunden sind vom Kunden frei abrufbar. \u00dcber den aktuellen Stand seines Guthabens kann sich der Kunden jederzeit \u00fcber sein auf der Internetseite des Anbieters unter https:\/\/www.e-dev.services angelegtes Kundenkonto informieren.<\/p>\n<p>(3) Ist das Zeitkontingent aufgebraucht, wird der Vertragspartner hier\u00fcber rechtzeitig von dem Anbieter per E-Mail informiert. Das Hinzubuchen weiterer Entwicklungsstunden ist jederzeit durch den Vertragspartner \u00fcber dessen Kundenkonto unter https:\/\/www.e-dev.services m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>2.3 Exklusive Applikations-Entwicklung<\/h4>\n<p>(1) W\u00fcnscht der Kunde eine exklusive Nutzung (gem\u00e4\u00df \u00a75.3) der zu entwickelnden Applikation, ist dies vor \u00dcbermittlung der Anforderungen mittels einer Individu-alvereinbarung zu vereinbaren.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde erh\u00e4lt f\u00fcr die exklusive Applikations-Entwicklung ein separates Angebot f\u00fcr einen Projektauftrag. Die Produkt- und Preisliste gilt in diesem Fall nicht.<\/p>\n<h4>2.4 Wartungsarbeiten<\/h4>\n<p>(1) Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der fortlaufende Betrieb einer Applikation aufgrund der Schnelllebigkeit im Bereich mobiler Endger\u00e4te und zugeh\u00f6riger Betriebssysteme sowie aufgrund der Abh\u00e4ngigkeit von Drittkomponenten und externer Webservices regelm\u00e4\u00dfig einer sp\u00e4teren Anpassung und Fortentwicklung bedarf.<\/p>\n<p>(2) Bestandteil der Service-Pakete ist die Wartung der in den Paketen enthaltenen Applikationen. Diese Wartungsleistungen umfassen:<\/p>\n<p>a) Ma\u00dfnahmen zur Funktionserhaltung, z.B. Anpassung an ge\u00e4nderte Hardware (z.B. Endger\u00e4te) und Software (z.B. Betriebssystemversionen) sowie Schnittstellen (z.B. zu Drittkomponenten);<br \/>\nb) Ma\u00dfnahmen zur St\u00f6rungsbeseitigung, z.B. Korrektur einer fehlerhaften Darstellung, Analyse von \u201eAbst\u00fcrzen\u201c bei bestimmten Systemumgebungen (Bugfixes);<br \/>\nc) Kleinere Funktionsverbesserungen, z.B. Optimierung der Geschwindigkeit oder des Speicherverbrauchs, Erg\u00e4nzung kleinerer Funktionen (Updates).<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"3\">3. VERTRAGSDAUER UND VERTRAGSBEENDIGUNG<\/h3>\n<p><strong>3.1<\/strong> Es handelt sich bei den Nutzungsvertr\u00e4gen der Service-Pakete um Dauerschuldverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p><strong>3.2<\/strong> Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum. Sofern nichts anderes vereinbart, haben Vereinbarungen \u00fcber Dauerschuldverh\u00e4ltnisse eine Grundlaufzeit von zw\u00f6lf (12) Monaten und verl\u00e4ngern sich anschlie\u00dfend jeweils um weitere zw\u00f6lf (12) Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer K\u00fcndigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende der Grundlaufzeit oder einer Verl\u00e4ngerungslaufzeit gek\u00fcndigt wurden.<\/p>\n<p><strong>3.3<\/strong> Die K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses bedarf der Schriftform (Brief oder Telefax) oder der Textform (E-Mail).<\/p>\n<p><strong>3.4 <\/strong>Das Recht beider Parteien zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>3.5<\/strong> Bei Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, sofort den Zugang des Kun-den zu den einzelnen Applikationsanwendungen zu sperren. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Applikation aufzugeben. S\u00e4mtliche installierte Kopien hat der Kunde von seinen technischen Ger\u00e4ten vollst\u00e4ndig und endg\u00fcltig zu l\u00f6schen.<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"4\">4. VERG\u00dcTUNG<\/h3>\n<p><strong>4.1<\/strong> F\u00fcr die von dem Anbieter gem\u00e4\u00df dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu erbringenden Leistungen zahlt der Kunde den jeweiligen in der Produkt- und Preisliste auf der Website https:\/\/e-dev.services festgelegten Preis.<\/p>\n<p><strong>4.2<\/strong> Die Freischaltung der jeweiligen Applikationen aus dem gebuchten Service-Paket erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Bestellprozesses.<\/p>\n<p><strong>4.3<\/strong> Extra-Kosten f\u00fcr die individuelle Applikations-Entwicklung, die zu den in den Paketen enthaltenen Entwicklerstunden hinzukommen, werden dem Kunden am Ende des Monats als Differenz in Rechnung gestellt. Die Rechnungen am Monatsende haben als Rechnungsdatum den ersten Tag des Folgemonats und entstehen daher aus den nutzungsbasierten Kosten des aktuellen Monats.<\/p>\n<p><strong>4.4<\/strong> Wenn der Kunde eine exklusive Entwicklung einer Applikation (2.3) begehrt, sind die daf\u00fcr gesondert zu leistenden Zahlungen in einer zus\u00e4tzlichen Vereinbarung festzulegen.<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"5\">5. NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE AN LEISTUNGEN DES ANBIETERS<\/h3>\n<p><strong>5.1<\/strong> Der Kunde erh\u00e4lt hinsichtlich der Applikationen aus den Service-Paketen (2.1) das nicht ausschlie\u00dfliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschr\u00e4nkte Recht, die Applikation inklusive der im Leistungsumfang enthaltenen Updates zu nutzen. Die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Applikation sowie das Speichern der Applikation im Arbeitsspeicher der technischen Ger\u00e4te, auf dem die Applikation installiert ist. Dar\u00fcber hinausgehende Rechte an der Applikation erh\u00e4lt der Kunde nicht.<\/p>\n<p><strong>5.2<\/strong> An den Dienstleistungsergebnissen der f\u00fcr den Kunden eigens entwickelten Applikationen (2.2), die der Anbieter im Rahmen des Vertrages entwickelt und dem Kunden \u00fcbergeben hat, r\u00e4umt er dem Kunden das nicht ausschlie\u00dfliche und nicht \u00fcbertragbare Recht ein, diese bei sich f\u00fcr eigene interne Zwecke und im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks bei einem Dritten auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p><strong>5.3<\/strong> Sollte der Kunde eine exklusive Entwicklung einer Applikation (2.3) in Anspruch nehmen, erh\u00e4lt er das ausschlie\u00dfliche Nutzungsrecht, diese bei sich f\u00fcr eigene interne Zwecke auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei einer exklusiven Entwicklung erh\u00e4lt der Kunde dar\u00fcber hinaus den Quellcode der Applikation und darf diesen f\u00fcr seine eigenen Zwecke weiterentwickeln. Dar\u00fcber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung.<\/p>\n<p><strong>5.4<\/strong> Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, die Applikationen aus den Service-Paketen (2.1) Dritten zu \u00fcberlassen, insbesondere diese zu ver\u00e4u\u00dfern oder zu vermieten. Eine unerlaubte Nutzung der Applikation liegt auch dann vor, wenn die-se im Namen oder auf Rechnung eines Dritten genutzt wird, der nicht der Vertragspartner ist. Dies gilt auch f\u00fcr mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Dritte dem Kunden ein Entgelt f\u00fcr die Nutzung bezahlt oder nicht.<\/p>\n<p><strong>5.5<\/strong> Die Einr\u00e4umung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch den Anbieter steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen vom Kunden vollst\u00e4ndig verg\u00fctet worden sind. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgem\u00e4\u00df vom Kunden zu erbringenden Handlungen (z.B. Tests) gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde in Verzug mit der Zahlung eines Verg\u00fctungsbestandteils ger\u00e4t, es sei denn, der Zahlungsr\u00fcckstand ist unwesentlich.<\/p>\n<p><strong>5.6<\/strong> Der Kunde wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf den Anbieter in oder bei Leistungen unver\u00e4ndert beibehalten. Der Anbieter ist berechtigt, bei seinen Leistungen in geeigneter Weise auf seine Mitwirkung oder Erstellung hinzuweisen. Beispielsweise kann ein solcher Hinweis beim Laden einer Applikation, in der Information zu einer Anwendung, im Code von Applikationen, in der Anbieterkennzeichnung bei Internet-Angeboten, bei App-Stores in der Anwendungsbeschreibung oder im Impressum erfolgen. Die Hinweise auf den Anbieter beinhalten in digitaler Form mindestens den Wortlaut \u201e ein Projekt der e-dox AG, Leipzig\u201c, einen navigierbaren, sichtbaren Link auf https:\/\/e-dev.services und, wenn technisch m\u00f6glich, ein Logo.<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"6\">6. RECHTE DES KUNDEN BEI LEISTUNGSST\u00d6RUNG<\/h3>\n<p><strong>6.1<\/strong> Der Anbieter ist verpflichtet, M\u00e4ngel an den \u00fcberlassenen Applikationen im Rahmen seiner mietvertraglichen Instandhaltungspflichten zu beheben.<\/p>\n<p><strong>6.2<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, M\u00e4ngel der Applikationen nach deren Entdeckung unver-z\u00fcglich schriftlich gegen\u00fcber dem Anbieter anzuzeigen. Bei den auftretenden St\u00f6rungen erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der M\u00e4ngel und der n\u00e4heren Umst\u00e4nde. Der Kunde wird die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse im Rahmen des Zumutbaren ber\u00fccksichtigen und alle ihm vorliegenden, f\u00fcr die Beseiti-gung der St\u00f6rung erforderlichen Informationen an den Anbieter weiterleiten.<\/p>\n<p><strong>6.3<\/strong> Der Anbieter gen\u00fcgt seiner Pflicht zur Beseitigung der M\u00e4ngel, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates f\u00fcr die Applikationen zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur L\u00f6sung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.<\/p>\n<p><strong>6.4<\/strong> Eine K\u00fcndigung des Kunden gem\u00e4\u00df \u00a7 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtge-w\u00e4hrung des vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs ist erst zul\u00e4ssig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur M\u00e4ngelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der M\u00e4ngelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unm\u00f6glich ist, wenn sie dem Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verz\u00f6gert wird, wenn begr\u00fcndete Zweifel bez\u00fcglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gr\u00fcnden eine Unzumutbarkeit f\u00fcr den Kunden gegeben ist.<\/p>\n<p><strong>6.5<\/strong> Wird die Dienstleistung (Entwicklerstunden unter 2.2) nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsst\u00f6rung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten f\u00fcr den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgem\u00e4\u00df zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand m\u00f6glich.<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"7\">7. HAFTUNG<\/h3>\n<p><strong>7.1<\/strong> Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften (a) bei vors\u00e4tzlicher und grobfahrl\u00e4ssiger Schadensverursachung; (b) bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit; (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und (d) in dem Umfang einer \u00fcbernommenen Garantie.<\/p>\n<p><strong>7.2<\/strong> Bei einfach fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich f\u00fcr die Erreichung des Zwecks des Vertrags ist und auf deren Erf\u00fcllung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), ist die Haftung des Anbieters der H\u00f6he nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschr\u00e4nkt. Im \u00dcbrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>7.3<\/strong> Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten sinngem\u00e4\u00df auch zu Gunsten der Erf\u00fcllungsgehilfen des Anbieters.<\/p>\n<p><strong>7.4<\/strong> Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung des Anbieters nach \u00a7 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen M\u00e4ngeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"\">8. DATENSCHUTZ, DATENVERARBEITUNG IM AUFTRAG, GEHEIMHALTUNG<\/h3>\n<p><strong>8.1<\/strong> Soweit der Anbieter und Mitarbeiter des Anbieters im Rahmen der Zurverf\u00fcgungstellung der Applikationen (2.1) bzw. hinsichtlich der Entwicklung einer Applikation (2.2) Zugriffe auf personenbezogene Daten des Kunden und\/oder dessen Kunden erhalten, verarbeitet der Anbieter diese Daten im Auftrag des Kunden auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe b DS-GVO.<\/p>\n<p><strong>8.2<\/strong> F\u00fcr diese Auftragsdatenverarbeitung wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.<\/p>\n<p><strong>8.3<\/strong> Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchf\u00fchrung entstehen, geheim zu halten und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen Zwecke zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>8.4<\/strong> Die Parteien sind verpflichtet, die Geheimhaltung gegen\u00fcber Dritten auch durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen.<\/p>\n<p><strong>8.5<\/strong> Diese Verpflichtung gilt nicht f\u00fcr Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die den Parteien bei Erhalt bereits bekannt waren, ohne dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet waren, oder die von den Parteien ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt werden. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn die Parteien zur Offenlegung gesetzlich oder durch beh\u00f6rdliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet sind.<\/p>\n<p><strong>8.6<\/strong> Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters gestattet.<\/p>\n<p><strong>8.7<\/strong> Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"9\">9. RECHTSWAHL, ERF\u00dcLLUNGSORT, GERICHTSSTAND<\/h3>\n<p><strong>9.1<\/strong> Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem Nutzungsvertrag findet \u2013 unabh\u00e4ngig vom rechtlichen Grund \u2013 ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>9.2<\/strong> Erf\u00fcllungsort ist Leipzig. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen aus Vertr\u00e4gen ist ebenfalls Leipzig.<\/p>\n<hr>\n<h3 id=\"10\">10. SONSTIGES<\/h3>\n<p><strong>10.1<\/strong> \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Nutzungsvertrags \u2013 inklusive dieser Schriftform-klausel \u2013 bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die \u00dcbersendung unterzeichneter Erkl\u00e4rungen per Telefax gen\u00fcgt. Alle anderen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags k\u00f6nnen, soweit nicht ausdr\u00fccklich Abweichendes vereinbart ist, per E-Mail an die von den Parteien zu diesem Zweck zu benennenden E-Mail-Adressen \u00fcbermittelt werden. M\u00fcndliche und telefonische \u00dcbermittlung sind hingegen nicht ausreichend.<\/p>\n<p><strong>10.2<\/strong> Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ber\u00fchrt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt f\u00fcr even-tuelle Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<div class=\"calltoactionarea text-center\" style=\"padding-top:30px;\"><h1><\/h1><p>Zur\u00fcck zum<\/p><a href=\"https:\/\/e-dev.services\" class=\"buttonblack\"><i class=\"fa fa-shopping-cart\"><\/i> Warenkorb<\/a>   <a href=\"https:\/\/e-dev.services\/\" class=\"buttoncolor mainthemebgcolor\"><i class=\"fa fa-login\"><\/i> Login<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER E-DOX AG F\u00dcR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE-PAKETE INHALTSVERZEICHNIS 1. Geltungsbereich 2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang 3. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung 4. Verg\u00fctung 5. Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen des Anbieters 6. Rechte des Kunden bei Leistungsst\u00f6rung 7. Haftung 8. Datenschutz, Datenverarbeitung im Auftrag, Geheimhaltung 9. Rechtswahl, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand 10. Sonstiges 1. 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